Wichtige Informationen
Gemäß dem brasilianischen Bundesgesetz 8.069/1990 dürfen Minderjährige unter 18 Jahren nur in Begleitung ihrer Eltern oder eines aufsichtsberechtigten Erwachsenen in Hotels einchecken. Werden Minderjährige von einem Erwachsenen begleitet, bei dem es sich nicht um einen Elternteil handelt, muss beim Check-in eine schriftliche Vollmacht für die/den Minderjährigen vorgelegt werden. Diese Genehmigung muss notariell beglaubigt sowie von beiden Elternteilen unterzeichnet sein und zusammen mit beglaubigten Kopien der Lichtbildausweise der Eltern vorgelegt werden. Außerdem ist von allen Minderjährigen unter 18 Jahren ein gültiger Lichtbildausweis vorzulegen, um sowohl die eigene als auch die Identität der Eltern nachzuweisen. Dieser ist auch dann vorzulegen, wenn die Minderjährigen von den Eltern begleitet werden. Werden Minderjährige nur von einem Elternteil begleitet, ist eine notariell beglaubigte und durch den abwesenden Elternteil unterzeichnete Vollmacht zusammen mit einer beglaubigten Kopie des Lichtbildausweises dieses Elternteils vorzulegen.